Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

Hohe Strasse 11
44139 Dortmund

Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420

NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975

kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Direktkontakt
E-Mail 0231 / 39603700 Anfahrt Kanzlei
Hohe Straße 11, 44139 Dortmund
0231 / 39603700
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Freispruch bei:

Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann, Freispruch bei Anklage des Wohnungseinbruchdiebstahls. Strafverteidigung von Rechtsanwalt Axmann vor dem Landgericht Dortmund. Nach insgesamt 12 Hauptverhandlungstagen konnte vor dem Landgericht Dortmund der Freispruch des Mandanten von dem Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls erreicht werden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Zum Zeitpunkt meiner Beauftragung hatten bereits sechs Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Dortmund stattgefunden. Angeklagt waren von der Staatsanwaltschaft Dortmund acht Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls. Der Mandant befand sich seit fast neun Monaten in Untersuchungshaft. Der Mandant hatte sich bisher nicht zur Sache eingelassen und beteuert mir gegenüber seine Unschuld. Obwohl der Mandant durch zwei weitere Verteidiger verteidigt war, hatten sowohl der Mandant als auch seine Familie, die an jedem Hauptverhandlungstag anwesend war, Angst, dass er möglicherweise nicht ausreichend verteidigt sei. Trotz meiner erheblichen Bedenken, in eine laufende Hauptverhandlung einzusteigen, nahm ich mich der Sache an. Ein Grund war auch, dass ich davon überzeugt war, dass der Mandant dringend meine Hilfe benötigte.

Die Akteneinsicht ergab, dass die Ermittlungsbehörden hier insgesamt 120 Fallakten aufgemacht hatten, bei denen es jeweils um einzelne Taten des Wohnungseinbruchdiebstahls ging. Die Tatorte waren über die Bundesrepublik verteilt. Nachdem diese Akten von mir durchgearbeitet waren, konnte ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass die Tatsache, dass der Mandant zu einer ethnischen Minderheit gehört, der schwerwiegendste Verdachtsmoment sein könnte. Die Frage des Mandanten, welche Beweise es denn nun tatsächlich gegen ihn gäbe, konnte ich leider nicht beantworten.

Diese Einschätzung der Beweislage habe ich in einer sehr umfangreichen Verteidigererklärung dann gegenüber dem Landgericht Dortmund klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Kurze Zeit später wurde der Haftbefehl gegen den Mandanten aufgehoben. Im Anschluss sah das Landgericht Dortmund den für einen Haftbefehl erforderlichen dringenden Tatverdacht nicht mehr und hob den Haftbefehl auf. Nach insgesamt zwölf Hauptverhandlungstagen hat selbst die Staatsanwaltschaft Dortmund hinsichtlich einiger Taten auf Freispruch plädiert. Das Landgericht Dortmund hat den Mandanten, wie von mir beantragt, vollständig freigesprochen und ihm Haftentschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zuerkannt.

 

Dieter Axmann
Anwalt Strafverteidiger Dortmund

 

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

 Hohe Strasse 11
 44139 Dortmund

 0231 / 39603700
 0231 / 53314420

 kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
 www.rechtsanwalt-axmann.de

axma-drtm 2024-03-28 wid-217 drtm-bns 2024-03-28