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Dieter Axmann
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Anklage

Fachanwalt Strafrecht Dortmund · Anwalt Strafrecht Dortmund

Regelmäßig wenden sich Mandanten an meine Kanzlei für Strafrecht, weil sie „ein Schreiben vom Gericht erhalten haben.“ Gemeint ist dann im Regelfall eine Anklageschrift. Das ungute Gefühl, das die meisten Betroffenen mit der Zustellung der Anklage überkommt, wird noch dadurch verstärkt, dass es in der Mitteilung des Gerichtes heißt:
 

Sie können innerhalb einer Woche die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.


Für die Betroffenen ist dies regelmäßig ein großer Schock. Als Anwalt erlebe ich in dieser Situation zwei Arten von Mandanten: die einen waren bei der polizeilichen Vernehmung, die anderen haben die polizeiliche Vorladung einfach ignoriert und gehofft: „es wird schon gut gehen.“ Beide werden mit der harten Realität konfrontiert, dass gegen sie tatsächlich ein Strafverfahren läuft und es jetzt ernst wird.

Diejenigen, die zu der polizeilichen Vernehmung gegangen sind, sind in der Regel die Unschuldigen. Ist es doch nur ein zutiefst menschliches Bedürfnis, „die Sache klarzustellen.“ Natürlich bedarf es aus dieser Perspektive auch nicht der Einschaltung eines Anwalts, hat man sich doch nichts zuschulden kommen lassen. Das Vertrauen in die Gerechtigkeit der Strafverfolgungsbehörden und darin, dass man nur die eigene Sicht der Dinge schildern muss, die Ermittlungsbehörden einem glauben und das Verfahren einstellen, ist zu diesem Zeitpunkt einfach unerschütterlich.

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Umso größer ist der Schock, dass die Staatsanwaltschaft einem keinen Glauben geschenkt hat und dies in einer Anklageschrift dokumentiert, in der dann noch unter Beweismittel aufgeführt ist: „Einlassung des Angeschuldigten“.

Leider bewahrheitet sich in dieser Situation immer wieder der auf dieser Seite zu Vernehmungen gegebene Rat, insbesonde re im Falle der Unschuld nicht zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen, sondern einen Anwalt einzuschalten.

Die Motivation derjenigen, die nicht zu der polizeilichen Vernehmung erscheinen, ist mannigfaltig. Sei es, dass man sich insoweit informiert hat, nicht mit der Polizei reden zu müssen, die Sache einfach ignoriert oder den Termin schlichtweg vergessen hat. Wie auch immer, allen ist gemein, dass auch sie geglaubt haben, „es wird schon gut gehen" und daher keinen Rechtsanwalt eingeschaltet haben.

Auch bei dieser Gruppe ist der Schock groß, wenn die Anklage den Glauben in das „wird schon gut gehen“ erschüttert.

Die Zustellung der Anklageschrift bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage von Ihrer Verurteilung ausgeht. Sie sollten spätestens jetzt unverzüglich einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt, besser noch einen Fachanwalt für Strafrecht, mit der Wahrung Ihrer Rechte beauftragen.

Die Anklageschrift stellt den Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft dar. Die Staatsanwaltschaft übersendet die Anklageschrift mit den Akten an das Gericht mit dem Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Gerichtsverhandlung durchzuführen. Mit Erhebung der Anklage beginnt ein neuer Verfahrensabschnitt, das sogenannte Zwischenverfahren. Spätestens mit Zustellung der Anklage sollte daher immer ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Empfehlenswert ist es, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite sind die weiteren Schritte zu erörtern. In vielen Fällen kann durch einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt die Durchführung einer Gerichtsverhandlung auch jetzt noch verhindert werden. Dies gilt auch, obwohl die Anklage durch die Staatsanwaltschaft bedeutet, dass diese einen starken Verdacht hat, dass die Straftat wie angeklagt begangen wurde und eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Hauptverhandlung verhindern

Die Zustellung der Anklage bedeutet aber nicht, dass es zwangsläufig zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Zuerst muss das Gericht noch prüfen, ob es den Beschuldigten ebenfalls für hinreichend verdächtig hält. Erst dann wird das Hauptverfahren eröffnet.

Um Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen, ist ein versierter Fachanwalt für Strafrecht gefragt. Oftmals lässt sich so die Hauptverhandlung verhindern. Sinn und Zweck des Zwischenverfahrens ist die nochmalige Überprüfung durch das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das Gericht ist an die Einschätzung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft eben nicht gebunden. Nicht selten schätzt die Staatsanwaltschaft die Beweislage falsch ein, übersieht die Strafverfolgungsverjährung oder das Verbot der Doppelbestrafung. Das Verbot der Doppelbestrafung greift dann, wenn bereits aufgrund desselben Lebenssachverhaltes eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist. Dies kann auch eine Einstellung unter Auflagen in einem Schengen-Staat oder ein Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt, bei der zugleich Drogen befördert wurden, sein. Nicht nur hier, sondern auch bei der Einschätzung der Beweislage oder der Berechnung der Verfolgungsverjährung unterlaufen den Staatsanwaltschaften immer wieder Fehler. Beispielhaft seien nur in letzter Zeit immer wieder geänderten Verjährungsfristen des Sexualstrafrechts angesprochen.

Die Frage, ob bereits im Zwischenverfahren vorzutragen ist oder nicht, ist auch immer eine Frage der Taktik der Strafverteidigung. Es gilt genau abzuwägen, wann und zu welchem Zeitpunkt welche Argumente vorzutragen sind. Eine Abwägungsentscheidung, zu der nur ein erfahrener Strafverteidiger in der Lage ist.

Kontaktieren Sie daher, nachdem Sie eine Anklage zugestellt bekommen haben, unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Als Ihr Strafverteidiger werde ich Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsergebnisse eingehend prüfen. Es ist durchaus erfolgversprechend, wenn ich als Ihr Anwalt dem Gericht meine Ansicht über die Beweislage, Verjährung oder bereits erfolgte Verurteilung in selber Sache mitteile.

Einstellung des Strafverfahrens noch möglich

Auch wenn eine Anklageschrift bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht der Meinung war, dass das Verfahren zum Beispiel gegen eine Geldzahlung eingestellt werden kann und sich der zuständige Staatsanwalt gegen eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren entschieden hat, bedeutet dies nicht, dass das im Zwischenverfahren nicht doch noch möglich ist. Im Ergebnis bedeutet dies ebenfalls eine Beendigung des Strafverfahrens ohne Hauptverhandlung.

Nur ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht ist in der Lage, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe zu begegnen und die Beendigung des Strafverfahrens ohne Hauptverhandlung für Sie zu erreichen.

Wenn Sie eine Anklage erhalten haben, ist die Vermeidung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung immer das vorrangige Ziel meiner Strafverteidigung. In vielen Fällen ist dies auch nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft noch möglich. Aus Erfahrung weiß ich: die Chancen für die Strafverteidigung im Zwischenverfahren bleiben bei Anwälten, die im Strafrecht nicht sehr erfahren sind, leider oftmals ungenutzt.

Hauptverhandlung vorbereiten

Hat ein Antrag auf Nichteröffnung keine Aussicht auf Erfolg, wird das Hauptverfahren eröffnet.

Dann ist es daran, die Hauptverhandlung vorzubereiten. Eine Pflicht, sich in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten zu lassen, besteht für den Angeklagten außer in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung nicht. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht für einige Fälle vor, dass der Angeklagte zwingend einen Verteidiger haben muss. Dies sind die Fälle der notwendigen Verteidigung, besser auch als Pflichtverteidigung bekannt. Diese Fälle sind im § 140 StPO geregelt. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, werden Sie spätestens mit Übersendung der Anklage aufgefordert, einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen. Wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist dem Gericht nicht mitteilen, von welchem Rechtsanwalt Sie sich verteidigen lassen möchten, bestellt Ihnen das Gericht einen Anwalt als Pflichtverteidiger. Hinzuweisen ist darauf, dass die Gerichte nicht vorrangig engagierte Rechtsanwälte zum Pflichtverteidiger bestellen, sondern vielmehr auf diejenigen Anwälte zurückgreifen, von denen bekannt ist, dass sie auf dem Weg zum Urteil relativ wenig Konflikte bereiten. So kündigte ein Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer eines Landgerichts, mal an, einen „schlafenden Pflichtverteidiger" bestellen zu wollen.

Sollten Sie eine Anklageschrift erhalten haben, suchen Sie einen engagierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, der bedingungslos an ihrer Seite steht und sich in einem Strafverfahren konsequent für Ihre Rechte einsetzt, kontaktieren Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, mit Kanzlei in Dortmund.

 

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