Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Bei Anschuldigungen aus dem Bereich des Sexualstrafrechts bricht für viele Menschen ihre gesamte Welt zusammen. Bei Bekanntwerden der Anschuldigungen eines Sexualdelikts werden Beschuldigte oftmals sozial völlig isoliert. Es kommt zu Abbrüchen im Freundeskreis und auch Familien können zerbrechen. Wird der Vorwurf auch noch am Arbeitsplatz bekannt, so ist auch dieser schnell gefährdet.
Ist nach einer Hauptverhandlung Ihre Unschuld bewiesen, lassen sich die sozialen Folgen des falschen Vorwurfs einer Sexualstraftat oftmals nicht mehr heilen.
Sollte es zu einem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder einem anderen Delikt aus dem Bereich des Sexualstrafrechts kommen, ist ein Anwalt unentbehrlich.
Sie benötigen jetzt aber nicht irgendeinen Anwalt. Sie benötigen einen Anwalt, der täglich mit Menschen in Ihrer Situation zu tun hat. Sie benötigen einen Anwalt, der schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht verteidigt. Sie benötigen einen Anwalt, der die Besonderheiten und Feinheiten der Sexualstrafrecht hervorragend beherrscht. Sie benötigen einen Anwalt, der weiß, welche Auswirkungen die Anschuldigung eines Sexualdelikts auf Sie, auf Ihr Leben und Ihre Familie hat.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Dortmund verteidige ich schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht. Aufgrund meiner praktischen Erfahrung und konsequenter Weiterbildung sind mir die Besonderheiten und Feinheiten des Sexualstrafrechts bestens geläufig. Als Anwalt habe täglich mit Menschen zu tun, denen Sexualdelikte vorgeworfen werden.
Als Ihr Anwalt wahre Ihre Rechte und stehe bedingungslos an Ihrer Seite!
Im Regelfall erfolgt umfassende Beschlagnahme von Handy, Computern, Festplatten, CDs, DVDs. Auch wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, beschlagnahmt die Polizei diese Geräte und Datenträger. Bei verschlüsselten Datenträgern werden Sie ggf. zur Herausgabe des Passworts „gebeten“. Hierzu sind sie nicht verpflichtet und als Anwalt rate ich davon ab.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vorwurf des Besitzes, Herstellens und/oder Verbreitens kinderpornografischer Dateien seit dem 01.07.2021 ein Verbrechenstatbestand ist. Es droht jetzt einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Grenze von zwei Jahren, ab der eine Strafe von Gesetz wegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist je nach Art und Umfang der gefundenen kinderpornografischen Dateien schnell überschritten.
Das heißt, sollten tatsächlich derartige Daten bei Ihnen gefunden werden, ist es ab einem gewissen Umfang für einen im Sexualstrafrecht unerfahrenen Anwalt eher unmöglich, für Sie jetzt noch eine bewährungsfähige Strafe zu erreichen. Mit anderen Worten: Es droht Gefängnis!
Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrungen im Sexualstrafrecht habe ich in der Vergangenheit, auch wenn äußerst umfangreiche kinderpornografische Daten gefunden wurden, für meine Mandanten wiederholt – auch gegen den mittlerweile zu spürendem massivem Widerstand der Staatsanwaltschaft – Bewährungsstrafen erstritten.
Sind Sie mit dem Vorwurf (kinder)pornografisches Material zu besitzen konfrontiert, nehmen Sie umgehend Kontakt zu mir auf. Als Rechtsanwalt / Fachanwalt und Strafverteidiger aus Dortmund stehe ich an Ihrer Seite.
Einer der wichtigsten Ratschläge in allen Bereichen des Strafrechts, der Ihnen jeder Anwalt nennen wird: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch. Das gilt insbesondere für das Sexualstrafrecht. Ohne mich als Ihren Strafverteidiger an Ihrer Seite laufen Sie in Gefahr. Je nachdem, wie Sie sich äußern, wird Ihre Aussage hinterher womöglich ganz anders gedeutet, als Sie es gemeint haben. Im schlechtesten Fall zu Ihrem Nachteil.
In Fällen, in denen ich Mandanten vertreten habe, die mit (schwerem) sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Nötigung konfrontiert waren, möchte ich Folgendes anmerken. „Ich habe nichts gemacht, es war doch alles einvernehmlich, ich muss nur die Wahrheit sagen“ hat sich erfahrungsgemäß nicht als vorteilhaft erwiesen. Mir ist in diesem Zusammenhang immer noch der tragische Fall eines Mandanten in Erinnerung. Dieses Mandat wurde mir von seiner Familie angetragen, nachdem er allein auf der Grundlage seiner eigenen – aus seiner Sicht gut gemeinten – Aussage bei der Polizei, inhaftiert wurde.
Es sei also noch mal nachdrücklich der Rat wiederholt: „Schweigen Sie bei der Polizei und wenden Sie sich unverzüglich an mich als Ihren Anwalt.“
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert? Oder wird ggf. einem Angehörigen sexueller Missbrauch vorgeworfen? Bei mir sind Sie richtig! Bei dem Vorwurf von Sexualdelikten sollten Sie ausschließlich auf die Hilfe eines im Sexualstrafrecht erfahrenen Anwalt zurückgreifen. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht. Konsequente Weiterbildung und Durchsetzungsstärke gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaft zeichnen mich aus. Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Als Anwalt verteidige ich zwar mit Schwerpunkt in Sexualstrafrecht, aber als Fachanwalt für Strafrecht sind mir natürlich alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts bestens geläufig. Über meinen Kanzleistandort in Dortmund hinaus bin ich bundesweit tätig. Ich sorge dafür, dass in etwaigen Strafverfahren gegen Sie, Ihre Rechte gewahrt und der Verfahrensablauf fair bleiben. Nehmen Sie umgehend telefonischen Kontakt zu meiner Kanzlei in Dortmund auf und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf:
Über meine bereitgestellte Notfallnummer 0151 21822975 können Sie mich jederzeit kontaktieren, wenn man Ihnen Delikte im Sexualstrafrecht vorwirft. Der folgende Ratgeber zum Thema Sexualstrafrecht soll einige Hinweise und Tipps aufzeigen, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollten. Sehen Sie aber dringend davon ab, deswegen auf einen Rechtsanwalt zu verzichten! Ein Ratgeber kann und soll keinen Rechtsanwalt, geschweige denn Fachanwalt ersetzen.
Weitere Ratgeber habe ich indes auch für die Bereiche „Verhaftung“, „Selbstanzeige“ und „Hausdurchsuchung“ bereitgestellt.