Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Anwälte vertreten Ihre Mandanten in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Manche Rechtsanwälte haben sogenannte Interessenschwerpunkte. Dies heißt jedoch nicht zwingend, dass sie sich mit bestimmten Bereichen intensiver befassen. Sie müssen hierfür keine besonderen Kenntnisse nachweisen oder bestimmte Anforderungen erfüllen.
Aber gerade in einem Bereich wie dem Strafrecht sind tiefergehende Kenntnisse – wie sie im Regelfall nur ein Fachanwalt vorweisen kann – von ganz entscheidender Bedeutung. Bevor ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommt, muss er besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen.
Die besonderen praktischen Erfahrungen muss der Rechtsanwalt, zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt, durch die Bearbeitung einer Mindestanzahl von strafrechtlichen Fällen binnen eines bestimmten Zeitraumes nachweisen. Theoretische Kenntnisse muss er zusätzlich über einen Fachanwaltslehrgang nachweisen.
Das Erlangen der Fachanwaltschaft für Strafrecht allein reicht meist jedoch nicht aus, um jeden Strafverteidiger auch hinreichend im Sexualstrafrecht zu qualifizieren.
Das Sexualstrafrecht zeichnet sich oft durch die besondere Konstellation der „Aussage gegen Aussage“ aus. Ziel ist, in jedem Sexualstrafverfahren das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Hierfür sind über die reinen Kenntnisse des Fachanwalts im Strafrecht hinaus weitere vertiefte Kenntnisse der Aussagepsychologie erforderlich. Ohne die im Sexualstrafrecht zwingend erforderlichen Kenntnisse der Aussagepsychologie kann selbst ein Fachanwalt für Strafrecht ein Sexualstrafrechtsverfahren in der Regel nicht wirklich sachgerecht bearbeiten. Um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, ist Ihnen nachdrücklich anzuraten, sich nicht nur an einen Fachanwalt für Strafrecht, sondern an einen im Sexualstrafrecht besonders erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Axmann zu wenden.
Die praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Axmann, gerade im Bereich der Sexualdelikte, liegt weit über den für die Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht zu erfüllenden Anforderungen.
Um für seine Mandanten insbesondere in Sexualstrafverfahren die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, bildet sich der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Axmann seit Jahren nicht nur im Strafrecht, sondern auch speziell im Sexualstrafrecht und der Aussagepsychologie fort.
Bei jedem einzelnen Mandat steht der Mandant im Vordergrund. Für Ihr Recht kämpfe ich mit allen strafprozessualen Möglichkeiten.
Ein Sexualstrafverfahren führt nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung. Im Sexualstrafrecht ist die Quote der Falschbeschuldigungen hoch.
Dies heißt jedoch nicht, dass Sie sich, sollten Sie Beschuldigter eines Sexualdelikts sein, entspannt zurücklehnen könnten. Das Gegenteil ist der Fall!
Wer sich mit dem Vorwurf von Delikten im Sexualstrafrecht konfrontiert sieht, sollte sich von Anfang an einen im Sexualstrafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Hier ist jedoch Sorgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts und Strafverteidigers erforderlich. Zusätzlich zu den besonderen Kenntnissen des Strafrechts sind umfangreiche Kenntnisse des Sexualstrafrechts und der Aussagepsychologie gefordert. Diese beherrscht nur ein Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, der, wie Rechtsanwalt Axmann, vertiefte Kenntnisse im Sexualstrafrecht und in der Aussagepsychologie nachweisen kann.
Gerade im Bereich der Sexualdelikte ist die Vorverurteilung oft schnell geschehen. Nicht nur in der öffentlichen Meinung und bei Nachbarn, sondern manchmal sogar auch in der eigenen Familie sieht sich der Beschuldigte einer Situation ausgesetzt, als wäre er nur aufgrund einer Behauptung bereits schuldig. Familiäre, nachbarschaftliche und kollegiale Beziehungen sind oftmals schnell und nachhaltig zerstört. Auch wenn sich am Ende die Vorwürfe als unzutreffend beweisen lassen, so bleibt ein Beschuldigter oftmals ein Leben lang stigmatisiert.
Nur durch die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht, der auch mit den Besonderheiten des Sexualstrafrechts aufs Beste vertraut ist, können die Vorwürfe eines Sexualdelikts schnell, sachlich und ohne öffentliche Aufmerksamkeit beseitigt werden.
Nur ein im Sexualstrafrecht versierter Strafverteidiger, wie Rechtsanwalt Axmann, kann bereits an einer Aussage im Ermittlungsverfahren erkennen, ob diese erlebnisbasiert ist oder nicht. Durch diese Kenntnis lässt sich oftmals vermeiden, dass ein Vorwurf überhaupt zur Anklage gelangt. Dies setzt jedoch gerade im Sexualstrafrecht zwingend erforderliche Kenntnisse der Aussagepsychologie voraus. Nur wer im Hinblick auf Sexualdelikte die nötigen Kenntnisse und Erfahrung hat, ist hier in der Lage, den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe zu begegnen und auch frühzeitig für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Oftmals lässt sich eine solche Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren erreichen und eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.
Sollte eine Hauptverhandlung unvermeidlich sein, bedarf es erheblicher Erfahrung und vertiefter Kenntnisse der Besonderheiten des Sexualstrafrechts, um den Betroffenen sowie seine Angehörigen sicher durch ein Strafverfahren zu begleiten.
Ob tatsächlich eine falsche Beschuldigung vorliegt, lässt sich in vielen Fällen bereits an der belastenden Aussage selbst erkennen. Hierzu bedarf es jedoch spezieller Kenntnisse des Sexualstrafrechts.
Gerüchte über Beschuldigungen verbreiten sich im Freundes- und Bekanntenkreis sowie in der Öffentlichkeit jedoch schnell. Darauf folgen Vorverurteilungen. Hierdurch kann eine auch über Jahre hinweg eigentlich stabile und harmonische Beziehung schnell und nachhaltig gestört werden. Nicht zuletzt tragen die Medien ebenfalls ihren Teil zu Vorverurteilungen bei.
Trotz der Quote an Falschbeschuldigungen werden auch im Sexualstrafrecht Vorwürfe erhoben, die auf erlebtem Geschehen beruhen. Hier stellt sich dann die Frage der Einvernehmlichkeit zuerst. Ist das Geschehene tatsächlich nicht einvernehmlich gewesen, so ist es meine Aufgabe als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht, dafür zu sorgen, dass Sie als Beschuldigter ein faires Verfahren bekommen. Persönliche Stigmatisierungen sind zu vermeiden. Ihr Recht als Beschuldigter auf ein faires Verfahren ist von mir als Strafverteidiger unbedingt durchzusetzen. Dazu gehört auch, dass nur das ausgeurteilt wird, was auch erwiesen wurde.
Das Sexualstrafrecht ist im Strafgesetzbuch im 13. Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, §§ 174 - 184j StGB, geregelt. Dies sind Delikte wie:
Die Besonderheit im Sexualstrafrecht ist, dass bei Sexualdelikten meist nur zwei Personen, Täter und Opfer, beteiligt sind. Selbst Fachanwälte für Strafrecht, die sich nicht vertieft mit der Aussagepsychologie beschäftigen, sind hier mit einer sicheren, wirkungsvollen Verteidigung oftmals überfordert. Die Frage „War ein Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder gegen den erkennbaren entgegenstehenden Willen?“ kann ein im Sexualstrafrecht und in der Aussagepsychologie erfahrenen Verteidiger oftmals schon anhand der belastenden Aussagen beurteilen. Nur ein Fachanwalt für Strafrecht, der zusätzlich über ausreichende Erfahrung und der Aussagepsychologie verfügt, kann hier wirkungsvolle Verteidigungsstrategien entwickeln.
Sie sind mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert und benötigen nun rechtlichen Beistand? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf. Sie erreichen mich mit per E-Mail und telefonisch (bei unmittelbaren Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen auch jederzeit über meine Notfallnummer). Zur Wahrung ihrer Rechte vertrete ich meine Mandanten nicht nur in Dortmund und NRW, sondern auch bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Ob Sie aus Dortmund kommen oder nicht, spielt für mich keine Rolle, ich vertrete Mandanten in ganz NRW und auch bundesweit. Schließlich geht es um die Wahrung Ihrer Rechte!
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!