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Dieter Axmann
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Abrechnungsbetrug Dortmund

 

​Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht

Unter dem Abrechnungsbetrug versteht man eine spezielle Form des Betrugs. Hiermit ist die Abrechnung von Leistungserbringern des Gesundheitssystems gemeint, wenn diese eine Leistung abrechnen, die sie nicht oder nicht so erbracht haben. Mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs sehen sich immer wieder Ärzte, Apotheker, Therapeuten oder Pflegedienste und z. B. auch Corona-Testzentren konfrontiert. Kern dieses Vorwurfs ist, dass die Angehörigen der genannten Berufsgruppen sich Vorteile für nicht erbrachte Leistungen verschafft haben sollen. Oder Sie sollen eine höherwertige als die erbrachte Leistung abgerechnet haben. In jedem Fall geht es um den Vorwurf des Betrugs. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs von Abrechnungsbetrug hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen.

Wenn Sie Besuch von der Polizei Dortmund bzw. der Staatsanwaltschaft bekommen, sollten Sie keinesfalls zögern und einen Anwalt kontaktieren. Dies gilt natürlich nicht nur für den Fall einer Durchsuchung, sondern auch dann, wenn sie „nur“ eine Vorladung von der Polizei erhalten. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann aus Dortmund, hat sich vollends auf den Bereich des Strafrechts mit all seinen Facetten fokussiert.

​Was droht bei Abrechnungsbetrug?

Auch wenn immer wieder zu lesen ist, dass es zur Einstellung eines Verfahrens kam, so ist dies noch lange nicht die Regel. Je nach Schwere des Vorwurfs können Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren drohen. Grundlage hierfür bildet § 263 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB). § 263 Abs. 3 StGB normiert den besonders schweren Fall des Betrugs wegen Gewerbsmäßigkeit. Bei auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Taten oder bei Taten, die auf einer nicht nur vorübergehenden und nicht nur ganz unerheblichen Einnahmequelle gerichtet sind, neigt die Rechtsprechung „gerne“ dazu, Gewerbsmäßigkeit anzunehmen. Ziel der Verteidigung ist es, eine empfindliche Strafe zu vermeiden. Dazu ist zwingend erforderlich, dass Sie sich von Anfang an einen mit der Strafverteidigung im Abrechnungsbetrug erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund, wenden.

Der berufsrechtliche Überhang bei Abrechnungsbetrug

Neben der reinen Strafverfolgung wegen Betrug ist bei Strafverfahren gegen Ärzte und ähnliche Berufsträger auch immer der sogenannte berufsrechtliche Überhang zu beachten. Das heißt, im Falle einer Verurteilung droht im Anschluss ein berufsrechtliches Verfahren. Als Betroffener müssen Sie sich zusätzlich wegen des strafrechtlichen Vorwurfs auch noch vor berufsständischen Organisationen wie Ärzte- oder Apothekerkammer verantworten. Derartige Verfahren können mit einer Entziehung der Zulassung oder Entzug der Approbation enden. Pflegediensten droht die Kündigung durch die Krankenkassen. Kurz: Im schlechtesten Fall verlieren Sie die Grundlage, Ihren Beruf weiter ausüben zu können.

Dies gilt es natürlich mit allen Mitteln zu verhindern. In derartigen Fällen ist es sinnlos, das Strafverfahren gesondert zu betrachten. Mit Beginn der Bearbeitung des Strafverfahrens ist es für den erfahrenen Verteidiger zwingend erforderlich, die Folgen des berufsrechtlichen Übergangs zu beachten. Die Folgen des berufsrechtlichen Verfahrens hängen bei Strafverfahren gegen Ärzte oder ihnen gleichgestellten Berufsträgern immer auch von dem Ergebnis des Strafverfahrens ab. Die auf das Strafverfahren folgenden berufsrechtlichen Konsequenzen sind der Maßstab dafür, welches Ergebnis in einem Strafverfahren akzeptabel ist. Auch vor dem Hintergrund der berufsrechtlichen Folgen ist es im Verfahren gegen Ärzte oder gleichgestellte Berufsträger aus Sicht des Strafverteidigers immer sinnvoll, von Anfang an mit der Staatsanwaltschaft auch hinsichtlich einer Verfahrenserledigung ohne Hauptverhandlung zu kommunizieren.

Um hier ein Ergebnis zu erreichen, durch das nicht Ihre gesamte Existenz vernichtet wird, brauchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, der den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe begegnet. Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund ist Fachanwalt für Strafrecht und hat mit seiner Verteidigungsstrategie bereits etliche Strafverfahren – auch gegen Ärzte – erfolgreich vertreten.

 

Sehen Sie sich mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert? Werden Ihnen womöglich sogar Schäden in Höhe mehrerer Millionen Euro vorgeworfen? Um schwere, strafrechtliche und berufsrechtlicher Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie sich umgehend an meine Kanzlei wenden. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

Fachanwalt Strafverteidigung Dortmund – Strafverteidiger Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!

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