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Sexuelle Belästigung einer Kollegin

Verfahren von der Staatsanwaltschaft Hagen eingestellt

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen führte gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung. Der Mandant war Mitarbeiter in einer großen Logistikfirma. Eine Kollegin beschuldigte ihn, sie während der Arbeitszeit in sexueller Absicht intim berührt zu haben.

Tatsache war, dass die Anzeigenerstatterinnen versuchte, eine intime Beziehung zu den Mandanten aufzubauen, welches dieser ablehnte. Der Arbeitsplatz der „netten Kollegin“ war in einer Ausgabe. Diese Ausgabe lag an einem langen schmalen Gang. Um zu den Sozialräumen der Firma zu gelangen, musste mein Mandant jedes Mal diesen Gang passieren. Aufgrund der räumlichen Enge konnte mein Mandant zufällige Berührungen beim Passieren des Arbeitsplatzes der Anzeigenerstatterin nicht ausschließen. Eine sexuelle Motivation konnte er jedoch mit Sicherheit verneinen. Dies wurde von mir nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Hagen auch genauso dargelegt und es wurde beantragt, das Verfahren einzustellen. Diesem Antrag hat sich die Staatsanwaltschaft Hagen angeschlossen. Das Verfahren wegen sexueller Belästigung wurde wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt.

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann bearbeitet regelmäßig Strafverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung.

 

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